WEG-Verwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung unterliegt den in § 21 WEG bestimmten Pflichten und wird von uns mit aller nötigen Sorgfalt gern für Sie übernommen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  • Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen / Instandsetzungen
  • Abschluss einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung
  • Ansammlung und Anlage einer Instandhaltungsrücklage
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG und damit eine ordentliche Rechnungslegung
  • Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen
  • Bewirtschaftung der Immobilie (v.B. Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Pflege)
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung
  • Jährliche Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften sind wir sicher auch Ihnen und Ihrer Eigentümergemeinschaft eine ordentliche Verwaltung sein zu können.