Die Wohnungseigentumsverwaltung unterliegt den in § 21 WEG bestimmten Pflichten und wird von uns mit aller nötigen Sorgfalt gern für Sie übernommen.
Dazu gehören insbesondere:
- Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
- Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen / Instandsetzungen
- Abschluss einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung
- Ansammlung und Anlage einer Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG und damit eine ordentliche Rechnungslegung
- Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen
- Bewirtschaftung der Immobilie (v.B. Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Pflege)
- Erstellung einer jährlichen Abrechnung
- Jährliche Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften sind wir sicher auch Ihnen und Ihrer Eigentümergemeinschaft eine ordentliche Verwaltung sein zu können. |